ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Saint Gobain Autover Österreich GmbH
Brown-Boveri-Straße 8/B17-BT2, 2351 Wiener Neudorf
Stand: 032024
I. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Saint Gobain Autover Österreich GmbH (nachfolgend auch „wir“ oder „uns“), auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden gelten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
II. Angebote, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits wirksam zustande. Angaben in Katalogen, Prospekten sowie durch unsere Mitarbeiter persönlich oder fernmündlich sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Unterscheidet sich der Warenbesteller vom Warenempfänger (Bestellung über eine Dritt-, bzw. Einkaufsgesellschaft) so übernimmt der Empfänger mit der Warenübernahme die Haftung für die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung als Mitschuldner zur ungeteilten Hand mit bzw. neben dem Besteller.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Bei eventuell entstandenen Rechenfehlern anerkennt der Käufer unser Recht, diese Rechenfehler auszugleichen. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Unsere Rechnungen sind spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Unsere Zahlungsbedingungen lauten bei SEPA Mandat 14 Tage 3%, sonst 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Im Falle von vorhandener Einzugsermächtigung werden unsere automatische Abbuchungen im Vorhinein avisiert. Diese bevorzugte Abwicklung soll zur Vereinfachung des Zahlungsverfahren und Vermeidung von Fehler dienen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, tritt diese Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Wir reservieren uns das Recht, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Grundsätzlich versenden wir alle unsere Rechnungen auf elektronischem Weg, wofür wir um Angabe einer E-Mail Adresse ersuchen.
V. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
Die Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist unzulässig, außer bei gerichtlich rechtskräftig festgestellten oder von uns ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen.
VI. Lieferung, Transport
Für unsere Lieferungen ist Erfüllungsort unser Lager in der Brown-Boveri-Straße 8/B17-BT2. Die Ausfolgung der Ware erfolgt in der handelsüblichen Verpackung. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Im Inland erfolgt die Lieferung CPT, im Export grundsätzlich FCA (Incoterms 2020). Verzögert sich die Absendung der Ware vom Versandort aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn wir von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Auf Wunsch bieten wir gegen gesonderte Bezahlung einen Transport der Waren an. Das Abladen des LKW ist nicht inkludiert, vielmehr ist es vom Kunden unverzüglich und auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen, zumindest 2-wöchigen, Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vor der Montage sind die Scheiben auf Richtigkeit bzw. Größe, Art und Lager der Innenspiegel bzw. Sensorhalterung, Farbe, etc. zu überprüfen.
Alle Umstände, die nicht durch uns zu vertreten sind, entbinden uns von jeder Lieferverpflichtung. Solche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, sind insbesondere höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Aussperrung, behördliche Maßnahmen etc., und zwar auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder Frächtern eintreten sollten. Dies Falls sind wir berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern bzw. den Liefertermin angemessen zu verschieben und auch Preisanpassungen vorzunehmen.
Im Falle des Annahmeverzuges durch den Käufer sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. Der Käufer ist bei Annahmeverzug verpflichtet, auch ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens 15 % des vereinbarten Gesamtkaufpreises (einschließlich USt und Nebenkosten) als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen. Die Geltendmachung des tatsächlich eingetretenen, darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
VII. Mängelrüge und Gewährleistung
Die erhaltene Ware unverzüglich, insbesondere auf Übereinstimmung in Menge, Art und Qualität mit der Bestellung und auf Übereinstimmung mit der Sortenbezeichnung zu prüfen. Treten während des Transportes Schäden an der Ware auf oder wird die im Frachtbrief/Lieferschein aufgeführte Ware nicht vollständig geliefert, hat der Empfänger auf dem Frachtbrief/Lieferschein inkl. auch digitaler Warenübernahme (proof of delivery) den Schaden oder die fehlenden Waren durch den Auslieferer spezifiziert mit Unterschrift bestätigen zu lassen. Schäden sind fotographisch zu dokumentieren. Der mit dem Schadensvermerk versehene Frachtbrief ist uns zu übergeben. Wir leisten Ersatz nach unserer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Gutschrift des Erstattungsbetrages, bei Handelswaren nur soweit und dem Umfang nach, als wir selbst Ersatz erhalten.
Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich zu rügen. Werden uns allfällige Mängel nicht längstens binnen 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort durch eine schriftliche Mängelrüge eines angezeigt, ist die Geltendmachung von jeglichen Ansprüchen wegen des Mangels (insbesondere aus Gewährleistung, Schadenersatz oder Irrtum) ausgeschlossen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
Reklamationen für fehlerhaft bzw. beschädigt angelieferte Artikel müssen umgehend nach Übernahme an uns gemeldet werden (Bei Nachtversand bis 11 Uhr desselben Werktages). Es gelten hierzu unsere gesonderten Reklamations- und Rückgabebedingungen. Bei Rückgaben, die sich nicht auf mangelhafte Ware beziehen, werden Abschläge gemäß dieser Bedingungen verrechnet. Bei Rückgaben von Windschutz- und Rückwandscheiben werden 15 % des Warenwertes jedoch mindestens 15,00 € pro Scheibe berechnet. Bei Rückgaben von Seitenscheiben und Zubehörteilen werden 10 % des Warenwertes, jedoch mindestens 10,00 € pro Scheibe bzw. Stück berechnet. Nur in einwandfreiem Zustand retournierte Produkte können akzeptiert werden. Zur Vermeidung von Schäden ist die Ware vor ihrer Verarbeitung vorsorglich erneut einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Die Verarbeitung mangelhafter Ware ist nicht zulässig.
Dies gilt auch für bereits mit Primer bzw. mit Kleber bearbeitete Scheiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übernahme. Nach Ablauf der 6-Monats-Frist ist die Haftung für Mängel, aus welchem Grund auch immer, ausgeschlossen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
VIII. Schadenersatz
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Jedenfalls ist unsere Haftung für Personen- und Sachschäden auf EUR 450.000,00 begrenzt. Schadenersatzansprüche des Kunden uns gegenüber verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden vom Schaden, spätestens aber fünf Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Ansprüche (insbesondere Schadenersatz- und Regressansprüche) des Kunden gegen uns aufgrund einer vom Kunden an Dritte zu leistenden Konventionalstrafe sind ausgeschlossen, sofern der Kunde uns diese nicht vor Vertragsschluss angezeigt hat. Der Kunde ist verpflichtet uns in denjenigen Fällen, in denen ein ungewöhnlich hoher Schaden droht, auf das gesteigerte Risiko aufmerksam zu machen. Den Kunden trifft die Verpflichtung, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um einen drohenden Schaden abzuwenden bzw. diesen im Falle des Schadenseintritts möglichst gering zu halten.
Vor Anschluss oder Transport von EDV technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
IX. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
X. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen. Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
XI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt vereinbart.
XII. Datenschutz, Urheberrecht, technische Auskünfte
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, die uns im Zusammenhang mit einer, allenfalls auch erst in Anbahnung befindlichen, Geschäftsbeziehung übergeben oder die bei Abschluss eines Vertrages mit uns erhoben werden, vertraulich und nur gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zu Zwecken der Ausführung der an uns erteilten Aufträge, zur Kundenverwaltung, für Produktumfragen, zum Zwecke der Information über Produkte von uns und für die Beantwortung von Anfragen bei uns im jeweils dafür erforderlichen Umfang. Wir treffen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, um die personenbezogenen Daten des Vertragspartners gegen Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen Zugriff unberechtigter Personen oder unberechtigte Offenlegung zu schützen. Es werden alle gesetzlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes vorgenommen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden von uns entsprechend der technologischen Entwicklung ständig verbessert. Unsere Mitarbeiter und die von uns allenfalls beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG) verpflichtet.
Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten unbefristet (Name, Adresse, Firmenbuchnummer, Beruf), seine Bankverbindung, Angaben zur Bonität sowie die Informationen zur Auftragsabwicklung (Warenbezeichnung, Menge, Ausmaß, Preise, getroffene Vereinbarungen, Lieferadressen, Ansprechpersonen, Zahlungen, Reklamationen, offene Forderungen) von uns für die oben genannten Zwecke verarbeitet werden oder an Dritte für die Verarbeitung zu diesen Zwecken weitergegeben werden. Der Kunde stimmt zu, dass ihm von Saint-Gobain Austria GmbH oder von uns beauftragte Dritte Angebote, Newsletter und Werbematerial übermittelt werden. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit widerrufen.
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von uns nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist, wir an der Verarbeitung ein überwiegendes berechtigtes Interesse haben oder dies sonst von den bestehenden gesetzlichen Vorschriften bzw. der Einwilligung des Vertragspartners gedeckt ist. Der Zugriff auf personenbezogenen Daten des Vertragspartners wird von uns stets auf ein notwendiges Minimum begrenzt. Der Vertragspartner hat das Recht die Löschung der personenbezogenen Daten zu verlangen und sind wir verpflichtet diese zu löschen, sofern die Speicherung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung des mit der Verarbeitung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist.
Skizzen oder sonstige von uns zur Verfügung gestellte oder angefertigte technische Unterlagen bleiben ebenso wie unsere Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Von uns erbrachte Beratungen und technische Auskünfte sind nicht Bestandteil des Auftrages und ausnahmslos unverbindlich. Unsere Mitarbeiter und Vertriebsbeauftragten sind nicht berechtigt, über die schriftlichen Produktbeschreibungen und Anleitungen hinausgehende Empfehlungen abzugeben.
Technische Auskünfte unsererseits, soweit diese über die Angaben des Herstellers hinausgehen, gelten nur dann als verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben und der Kunde uns zuvor über den relevanten Sachverhalt vollständig und richtig aufgeklärt hat. An die ausdrückliche Zusage bestimmter Eigenschaften der Ware sind wir nur gebunden, wenn sie schriftlich erfolgt.
Unsere schriftlichen Merkblätter sind nach unserem besten Wissen erstellt. Dem Kunden obliegt jedoch die Überprüfungspflicht nach den Besonderheiten der beabsichtigten Verwendung. Die Waren und Anwendungsdisposition erfolgt von ihm in eigener Verantwortung. Allfällige Einschulungen mit unserem Material beschränken sich auf die anzuwendenden Fertigkeiten bei der Materialverarbeitung und -auftragung sowie die allenfalls hierzu benötigten Geräte ohne Gewährleistung für einen Schulungserfolg.
Beachten Sie die behördlichen Vorschriften, die einschlägigen ÖNORMEN sowie etwaige europäische Normen, unsere Verarbeitungsrichtlinien und die Sicherheitsdatenblätter.
XIII. Compliance
Der Käufer garantiert, dass er weder dem Verkäufer noch einer im Saint-Gobain Konzern beschäftigten Person oder einem Dritten einen unangemessenen Vorteil aus dem Abschluss des Vertrages gewährt oder angeboten hat.
Der Verkäufer verpflichtet auch alle mit ihm verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer zur Einhaltung dieser Bestimmung und der geltenden Gesetze zur Verhinderung von Korruption. Insbesondere dürfen der Käufer und alle im Namen des Käufers tätigen Personen keinem Beamten oder einer anderen Person direkt oder indirekt einen unangemessenen Vorteil versprechen, anbieten oder gewähren, um diese Person dazu zu bringen, etwas zu tun oder zu unterlassen, was gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder ihre beruflichen
Verpflichtungen verstößt. Der Käufer führt genaue Konten gemäß den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen seines Landes, in denen alle durch diesen Vertrag generierten Finanzströme korrekt erfasst werden.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
RETOUREN- UND REKLAMATIONS- RICHTLINIE
Rückgaben und Reklamationen
Um Ihnen die Bearbeitung von Reklamationen und Rückgaben zu erleichtern, möchten wir Ihnen die Grundsätze der Abwicklung im Detail erläutern.
Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen (besonders ABGB, UGB) und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beurteilung von Reklamationen und Rückgaben erfolgt gemäß den mit der Automobilindustrie vereinbarten Qualitätskontrollregeln und -definitionen für Windschutzscheiben.
Wir bitten Sie dringend, die erhaltene Ware unverzüglich zu untersuchen, Sachmängel umgehend anzuzeigen sowie mangelhafte Ware einstweilig aufzubewahren.
Anmeldung unbedingt erforderlich, schriftlich oder mündlich im Kundenservice Wiener Neudorf per:
· Telefon: 02236 / 90 320
· E-Mail: sekurit.wien@saint-gobain.com
Wir benötigen von Ihnen folgende Informationen:
· Lieferscheinnummer
· Artikelnummer (10-stellige SAP-Nr.)
· Grund der Anmeldung (bei Reklamationen bitte genaue Angaben)
Bürozeiten:
· Montag bis Donnerstag von 07:30 – 17:00 Uhr
· Freitag von 07:30 – 13:00 Uhr
Reklamationsfristen abhängig von der Belieferungsform
· Bitte rügen Sie offensichtliche Mängel, insbesondere Transportschäden (Kratzer, Bruch, Kantenbeschädigungen), Vollständigkeit und Identität der Lieferung wie folgt:
o bis 11:00 Uhr am Liefertag bei „Über-Nacht-Anlieferung“
o sofort bei Übergabe durch den Spediteur bei „Über-Tag-Anlieferung“
Prozedere:
· Nach der Anmeldung bringen Sie bitte unser Rückgabe- und Reklamationsformular (ersatzweise bei einer Reklamation Lieferschein-/Rechnungskopie mit Bemerkung RETOUR) an der Ware an. Bitte stellen Sie die Ware mit dem Auslieferungsetikett in Ihrem Warendepot bzw. auf dem Abstellplatz für den Spediteur zur Abholung bereit.
o Entfernen Sie bei offensichtlich mangelhaften Scheiben bitte niemals das Auslieferungsetikett von SGAÖ. Es ist zur Identifikation und Zuordnung
unerlässlich. Eine Anerkennung der Reklamation ist ohne Etikett nicht mehr möglich.
o Ware in Ihrem Depot ohne sichtbaren Rückholschein kann nicht abgeholt werden.
· Der Spediteur erhält von SGAÖ einen Rückholauftrag und wird die Ware innerhalb der nächsten fünf Werktage abholen. Abweichend davon kann der Spediteur bei starken Transportschäden und Verpackungsschäden auf eine Rückführung verzichten. Dazu ist von Ihrer Seite die Schadensdarstellung per Foto erforderlich. In Absprache mit SGAÖ kann die Scheibe dann nach Gutschrifterstellung von Ihnen entsorgt werden.
· Die Bearbeitung von Rückgaben und Reklamationen dauert in der Regel 15 Werktage nach Wareneingang bei SGAÖ.
· Der Vorgang wird mit der Erstellung einer Gutschrift oder einer Kundeninformation über den Status per E-Mail abgeschlossen.
· Im Falle einer unberechtigten Reklamation entscheiden Sie bitte innerhalb von 2 Werktagen nach der Ablehnung über eine kostenpflichtige Rückführung der Ware von SGAÖ zu Ihnen. Sollten wir von Ihnen keinen schriftlichen Rückführungsauftrag erhalten, entsorgen wir die Ware nachfolgend für Sie kostenpflichtig.
Rückgabegebühren
· Rückgaben sind grundsätzlich gebührenpflichtig
o Bei Rückgaben von Windschutz- und Rückwandscheiben werden 15 % des Warenwertes jedoch mindestens 15,00 € pro Scheibe berechnet.
o Bei Rückgaben von Seitenscheiben und Zubehörteilen werden 10 % des Warenwertes, jedoch mindestens 10,00 € pro Scheibe bzw. Stück berechnet.
Definition Reklamation, Rückgabe und Lagerbereinigungen
· Reklamation
o Ware ist mangelhaft.
· Rückgabe
o Ware wird nicht benötigt.
o Rückgabewert pro Artikel mindestens > 10,00 €.
o Stammt nachweislich aus unserer Vorlieferung.
o Muss zum Rückgabezeitpunkt zu unserem aktuellen Angebotssortiment gehören
o Erfolgt innerhalb von 12 Wochen zur Auslieferung
o Rückgabemengen innerhalb der Anlieferungstour realisierbar und üblich.
o Intakte Verpackungsart wie bei Anlieferung, Ware muss im Wareneingang SGAÖ wiederverkaufsfähig sein.
o Rücknahmefähigkeit muss von SGAÖ ausdrücklich bestätigt werden.
o Berechnung einer Rückgabegebühr erforderlich. Rückgabe von Sonderbestellungen und mit Primer oder Kleber bearbeiteten Scheiben ist nicht möglich.
· Lagerbereinigungen
o Grundsätzlich wie Rückgabe, aber abweichend im Zeitfenster zur Anlieferung (nicht zeitnah) und/oder im Volumen (ab 12 Stück Glas).
o Bedürfen speziellen Absprachen und Vereinbarungen mit dem verantwortlichen Kundenservice von SGAÖ.
o Die Gebühren für Lagerbereinigungen werden nach Aufwand berechnet, betragen aber mindestens 20 % des Warenwertes.
o Lagerbereinigungen bitte im Kundenservice anmelden, nur aktuelles Angebotssortiment wird retourgenommen, Auslieferungsdatum nicht älter als 12 Monate.
Diese Informationen zur Abwicklung von Reklamationen oder Rückgaben sind allgemeingültig. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.